Die Tätigkeit einer RENO hat wenig zu tun mit den teilweise in Fernsehfilmen oder Fernsehsendungen dargestellten Aufgaben. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten arbeiten entweder als Alleinkraft oder im Team mit Kollegen und Kolleginnen zusammen. Häufig stehen sie unter Zeitdruck, da Fristen eingehalten werden müssen. Routineaufgaben erledigen sie selbstständig nach Vorgaben. Ihre Arbeit erledigen sie überwiegend im Sitzen, oft am Computer.
Aufgaben und Tätigkeiten
Je nach Anstellungsvertrag arbeiten Renos entweder im Anwalts- oder Notariatsbereich. In beiden Bereichen obliegt Ihnen die Betreuung der Mandanten, die fachliche Tätigkeit ist allerdings sehr unterschiedlich. Im Anwaltsbereich bestimmen in der Regel das Zivil- und Strafrecht den Tagesablauf, insbesondere die selbständige Betreuung der Arbeitsgebiete Mahn-, Kosten- und Vollstreckungswesen fällt in den Aufgabenbereich eines/einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Hier werden fundierte Kenntnisse erwartet, die regelmäßig nur durch immerwährende Fortbildung gewährleistet werden kann. Fristenkontrolle, Aktenführung und Rechnungswesen berühren wieder beide Aufgabengebiete.
Die Angestellten im Notariatsbereich befassen sich in der Regel mit Beurkundungen und Beglaubigungen. Insbesondere der Bereich der Beurkundungen erfordert größte Konzentration und gehobene Fachkenntnisse im Vertragsrecht. Beim Entwurf von Urkunden aller Art ist größtmögliche Aufmerksamkeit und sorgfältiges Arbeiten erforderlich. Ebenso erforderlich sind Kenntnisse im Registerrecht, damit die in der Kanzlei erstellten Urkunden dann auch bei den Gerichten ordnungsgemäß bearbeitet werden können.
Ausbildung
Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Der Beruf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich der Freien Berufe angeboten.
Das duale Ausbildungsverhältnis dauert drei Jahre. Der Besuch einer Berufsfachschule ist Pflicht, der erfolgreiche Schulabschluss ist Voraussetzung für die Abnahme der Fachangestelltenprüfung vor der örtlichen Rechtsanwaltskammer. Die praktische Ausbildung findet in der Regel in den Büros niedergelassener Anwälte und Notare statt. Die Vergütung während der Ausbildung wird in der Regel von den örtlichen Kammern geregelt, diese schreiben eine Mindestvergütung vor. Die Abschlussprüfung wird für beide Berufszweige jeweils vor der Rechtsanwaltskammer bzw. Notarkammer abgenommen, die Prüfungskommissionen sind mit Berufsschullehrern, Arbeitnehmern und Arbeitgebern bsetzt.
Um auf dem Laufenden zu bleiben, müssen Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte bereit sein, ihr Wissen immer wieder an neue oder veränderte Sachverhalte anzupassen. Fortbildungen sind auch erforderlich, um sich gegebenenfalls auf ein bestimmtes Aufgabenfeld zu spezialisieren. In Lehrgängen und Seminaren zu Themen wie EDV, Textverarbeitung oder Bürokommunikation sowie gegebenenfalls mit Rechtslehrgängen müssen sie ihre Kenntnisse immer auf dem Laufenden halten.
Die Fortbildungsmöglichkeit und Aufstiegschancen sind vielfältig.
Sie können sich in einzelnen Fachbereichen spezialisieren und haben die Möglichkeit, eine Prüfung zum staatlich geprüften Rechtsfachwirt und Notarfachwirt abzulegen.
Sollten Sie doch ein anderes Tätigkeitsfeld suchen, dann steht - wegen der qualifizierten und umfassenden Ausbildung - dem nichts im Wege.
Arbeitszeit
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte arbeiten zu den üblichen Bürozeiten und sind die gute Seele des Büros. Eine 40-Stunden-Woche ist derzeit wieder die Regel. Sie haben noch Fragen? Dann rufen Sie doch bitte an! Freie Stellen können Sie direkt bei der Arbeitsagentur erfragen oder
Sie schauen bei uns in der Jobbörse nach.
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Patentanwaltsfachangestellte erledigen Organisations-, Büro- und Verwaltungsarbeiten nach Vorgaben der Patentanwälte und ‐anwältinnen: sie nehmen Anrufe entgegen, vereinbaren Termine mit Mandanten oder verfassen Schriftstücke am Computer. Sie erstellen Anträge für Patent-, Marken- oder Gebrauchsmusteranmeldungen und werten neu angemeldete gewerbliche Schutzrechte, Veröffentlichungen und Eintragungen aus. Ferner unterstützen sie Patentanwälte/-anwältinnen dabei, Schutzrechtsanmeldungen, auch in elektronischer Form, einzureichen und die damit verbundenen Gebühren zu berechnen und einzuzahlen. Außerdem organisieren sie die Wiedervorlage der Patentakten, damit keine Fristen für Anmeldungen, Verlängerungen und Gebührennachzahlungen versäumt werden. Ausbildung
Patentanwaltsfachangestellte ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Kanzleien überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein. Der Beruf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich der Freien Berufe angeboten. Das duale Ausbildungsverhältnis im Rechtwesen (geregelt durch Ausbildungsverordnung) dauert drei Jahre. Der Besuch einer Berufsfachschule ist Pflicht, der erfolgreiche Schulabschluss ist Voraussetzung, ebenso ein Ausbildungsbetrieb. Patentanwaltsfachangestellte finden Beschäftigung
• bei Patentanwaltskanzleien
• in Patentabteilungen von größeren Unternehmen sowie von Verbänden, Ämtern und Gerichten Arbeitszeit
Patentanwaltsfachangestellte arbeiten zu den üblichen Bürozeiten und arbeiten in erster Linie in Büroräumen. Eine 40-Stunden-Woche ist derzeit wieder die Regel.
Sie haben noch Fragen? Dann rufen Sie doch bitte an!
Freie Stellen können Sie direkt bei der Arbeitsagentur erfragen oder
Sie schauen bei uns in der Jobbörse nach.
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Als anerkannte/r Notarfachwirt/in werden Sie über ein branchenspezifisches Wissen verfügen, das Sie befähigt, qualifizierte Sachaufgaben zu erfüllen, Zusammenhänge in Betriebsabläufen zu erkennen und zu beurteilen. Sie erlangen sichere Kenntnisse zur Vertragslehre, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, zur Zustimmung und Wirksamkeit. Sie überblicken das Familienrecht in seinen vielfältigen Facetten, wie: das Recht der Verwandtschaft, Eherecht, Unterhaltsrecht und das Recht der elterlichen Sorge, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht.
Mit dem dann erlangten Wissen der verschiedenen Organisationsformen kaufmännischer Betätigungen im Rechtsverkehr erhalten Sie fundiertes Wissen über die Behandlung von Handels- und Gesellschaftsrecht.
Wir machen Sie vertraut mit dem funktionalen Zusammenhang zwischen formellem und materiellem Recht, ebenso mit den Grundsätzen der Grundbuchordnung. Sie sind dadurch befähigt, Aufgaben eines Sachbearbeiters in Grundbuchangelegenheiten selbständig wahrzunehmen, und in der Abfassung von Grundbucheintragungsanträgen geübt.
Sie vertiefen Ihr Wissen dahingehend, sachgerechte Anträge an das Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheines oder zur Eröffnung einer letztwilligen Verfügung stellen zu können. Sie werden das Recht der Erbfolge anwenden können und sind mit den Grundzügen der Erstellung einer Verfügung von Todes wegen und den entsprechenden Inhalten vertraut.
Es werden Ihnen die Grundlagen des Büromanagements, der Personalwirtschaft sowiedes Steuerrechts vermittelt.
Empfehlung vor Beginn des Studiums:
- Teilnahme an mehrtägigen Seminaren in den Fächern ZV, BGB und Kostenrecht, um die eigenen Kenntnisse zu überprüfen.
- Die Teilnahme an den Seminaren soll gewährleisten, dass mit Beginn der eigentlichen Ausbildung bei allen Teilnehmern von einem vergleichbaren gehobenen Niveau ausgegangen werden kann.
Informationen über den Studienablauf sowie die Studienorte erhalten
Sie unter: Externer Linkwww.notarfachwirtstudium.de
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Der/die geprüfte/r Rechtsfachwirt/in ist eine/e qualifizierte/r Rechtsanwaltsfachangestellte/r, die nicht nur die Kanzlei leitet, sondern auch als Mittler zwischen dem rechtsuchenden Bürger und dem Anwalt auftritt. Sie soll dem Anwalt in gleicher Form entlasten, wie der Rechtspfleger den Richter. Sie verfügt über ein vertieftes branchenspezifisches Wissen, das Sie zur Erfüllung qualifizierter Sachaufgaben befähigt. Als erfahrener Praktiker ist er in der Lage, Betriebsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang zu erkennen und zu beurteilen sowie innerbetriebliche Vorgänge in einen größeren wirtschaftlichen Zusammenhang einzuordnen. Rechtsfachwirte sind in den Kanzleien mit fachübergreifenden Aufgaben betraut. Sie beherrschen das nichtanwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros und leistet qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld, insbesondere können Sie folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Organisation des Büroablaufs, Überwachung der Kommunikationssysteme;
- betriebswirtschaftliche Problemanalysen, Leitung des Rechnungswesens;
- eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung, Berufsausbildung, dienstleistungsorientierter Umgang mit Mandanten und Dritten;
- Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei, Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen;
- eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Vollstreckungsangelegenheiten unter Berücksichtigung des jeweiligen materiellen Rechts.
Der Rechtsfachwirt ist befähigt, den Aufbau einer Rechtsnorm zu erfassen und in der Lage, einen Lebenssachverhalt in folgerichtiger Gedankenentwicklung unter die gesetzlichen Vorschriften zu subsumieren. Er hat sichere Kenntnisse zur Vertragslehre, zur Rechts- und Geschäftsfähigkeit, zur Stellvertretung, zur Zustimmung und Wirksamkeit.
Er hat Überblick über das Erbrecht, das Recht der Verwandtschaft, das Unterhaltsrecht, das Recht der elterlichen Sorge, das Vormundschaft-, Pflegeschafts- und Bereuungsrecht.
Er ist eingeführt in die verschiedenen Organisationsformen kaufmännischer Betätigung im Rechtsverkehr und besitzt damit eine ausbaufähige Grundlage für die Behandlung von Handels- und Gesellschaftsrecht.
Er hat Kenntnisse im Zivilverfahrensrecht.
Er kann den funktionalen Zusammenhang zwischen formellem und materiellem Recht erfassen.
Er hat Einblick in die Organisation, Zuständigkeit und Besetzung der Zivilgerichte und kennt die Verfahrensabläufe des Zivilprozesses.
Er hat die Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der Zwangsvollstreckung kennen gelernt, ferner die Vollstreckungsvoraussetzungen und die verschiedenen Zwangsvollstreckungsverfahren - auch Immobilar- und Gesamtvollstreckungsrecht.
Im Straf-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht hat er Grundkenntnisse.
Diese qualifizierten Kenntnisse hat er u.a. in einem zweijährigen Studium erworben.
Empfehlung vor Beginn des Studiums:
- Teilnahme an mehrtägigen Seminaren in den Fächern ZV, BGB und Kostenrecht, um die eigenen Kenntnisse zu überprüfen.
- Die Teilnahme an den Seminaren soll gewährleisten, dass mit Beginn der eigentlichen Ausbildung bei allen Teilnehmern von einem vergleichbaren gehobenen Niveau ausgegangen werden kann.
Informationen über den Studienablauf sowie den Studienorten erhalten
Sie unter: Externer Linkwww.rechtsfachwirtstudium.de
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Wer also mit dem Gedanken spielt, die Berufsausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten zu durchlaufen, sollte sich hier einmal grundlegend über die Anforderungen, Tätigkeitsfelder, Ausbildungsmöglichkeiten uvm. informieren, um sich anschließend guten Gewissens für oder gegen diesen Beruf entscheiden zu können. Der Ratgeber "rechtsanwaltsfachangestellte.org" möchte Ihnen bei dieser Entscheidung helfen. Er enthält zahlreiche Artikel und Informationen rund um die Berufe der/des Rechtsanwaltsfachangestellten. Externer Linkweiter zum Ratgeber
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