15.08.2021
Liebe Mitglieder,
verehrte Leserinnen und Leser,
sicherlich passiert Ihnen das genauso wie allen anderen Menschen auch: Manche Sachen erledigt man schlicht ungern, also wird die Erledigung gern verschoben. Das wiederum macht ein schlechtes Gewissen, welches einem dann auch wieder keine Ruhe lässt. Ein klarer Fall von Prokrastination!
Nichts gegen den Montag, aber er ist ein Tag, der allgemein nicht gern gelitten ist: Das Wochenende ist zu Ende, die Arbeit wartet wieder und womöglich noch eine, die man am Freitag nicht beendet hat – Montag ist ja auch noch ein Tag! Wenn Sie allerdings bereits nach zwei Stunden Arbeit am Montag keine Lust mehr haben, dann könnte sich ein schwerer Fall von Prokrastination abzeichnen! Wenn man alle Aufgaben auf den Nachmittag verschiebt, versaut Ihnen das nur den Feierabend, denn der kann dann nicht anfangen! Auch blöd. Also, erledigen Sie doch erst einmal die einfachen Sachen, das schafft Teilerfolge und hebt die Laune. Wenn Sie mit einer Akte partout nicht weiterkommen, suchen Sie sich ein Team zusammen, mit dem Sie sich austauschen können. Diskussionen über Lösungen schaffen auch welche.
Wenn dann noch die „dicken Dinger“ übrigbleiben, prüfen Sie ruhig genau, ob die nicht wirklich noch Zeit bis morgen haben. Denn meistens reicht morgen eben doch noch und ich habe manches Problem am nächsten Tag auf Anhieb gesehen, am Tag davor war ich blind dafür. Ein gewisser Druck soll ja förderlich sein, um Aufgaben zu erledigen, jedenfalls für die meisten Menschen. Es ist aber auch nicht immer falsch, eine Aufgabe auf den nächsten Tag zu verschieben, also zu prokrastinieren. Denn der Mensch soll nur ein bestimmtes Maß an Selbstüberwindung zur Verfügung haben, um Aufgaben zu erledigen, zu denen man sich überwinden muss.
Mein Soll ist jetzt erfüllt. Ich gehe nach Hause, aber nicht bevor ich meinem Chef die Akte wieder zurückgebe, für die schon ihm keine Lösung eingefallen ist. Er hat noch eine Chance, ich werde heute Abend bei gutem Käse und Rotwein nicht über sie nachdenken.
Marlies Stern für
Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V.
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