15.01.2020
Liebe Mitglieder,
verehrte Leserinnen und Leser,
wussten Sie, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Kolleg*innen den Job kündigt, weil sie eigentlich nur dem Chef oder der Chefin kündigen wollen? Weil sie entweder persönlich nicht mit dem Vorgesetzten klarkommen oder so unzufrieden mit der Zusammenarbeit sind? Oft zeigen sich die Vorgesetzten vom Grund der Kündigung völlig überrascht. Um ggf. die Kündigung zu vermeiden, darf man aber seine Vorgesetzen auch kritisieren? Man darf.
Allerdings sollten Sie bestimmte Regeln einhalten, zu diesem Ergebnis kommen jedenfalls die Personalprofis. Gehen Sie zunächst in sich und fragen Sie sich, wie Sie kritisiert werden möchten, aus heiterem Himmel, oder in einem verabredeten Gespräch? Möchten Sie vor allen Kollegen kritisiert werden? Dann möchten auch die Vorgesetzten das nicht. Also immer ein Gespräch unter vier Augen suchen. Kritisieren Sie nicht die Person, sondern das berufliche Verhalten, denn nur darum geht es. Um Ihren Mut zu stärken sagen Sie sich, aus Kritik kann jeder lernen, auch die Vorgesetzten. Formulieren Sie keine Vorwürfe, sondern senden Sie Ihre Auffassung und Empfehlung, sogenannte Ich-Botschaften, dann müssen Sie keine Vorwürfe formulieren.
Und im Übrigen, der Ton macht auch hier die Musik, bleiben Sie sachlich und ruhig, geben Sie Beispiele und vor allen Dingen hören auch Sie zu, damit auch Chefin oder Chef seine Sicht der Dinge erläutern kann
Ich kann nur hoffen, dass sich auch in unserer Arbeitswelt, die ja in der Regel noch sehr konservativ im Verhalten und Umgang miteinander ist, auch demnächst moderne Methoden durchsetzen, denn im Berufsleben sollte jeder von jedem Lernen können, ohne dass er für Fragen oder Kritik an den Pranger gestellt wird. In vielen Unternehmen gibt es sogar schon die Pflicht, sein persönliches Feedback in Meetings abzugeben, so können Probleme und Konflikte offener und ehrlicher bewältigt werden.
Marlies Stern für
Dt. Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten e. V.
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