15.11.2019
Neubesetzung der Prüfungsausschüsse bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen
Nach § 40 Abs. 2 BBiG müssen dem Prüfungsausschuss Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Die Neubesetzung der Prüfungsausschüsse bei der RAK Sachsen für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter steht für eine neue Ausschussperiode von fünf Jahren an. Es werden sowohl der Prüfungsausschuss für die Rechtsanwaltsfachangestellten als auch der Prüfungsausschuss für die Rechtsfachwirte neu besetzt. In unserer Eigenschaft als Berufsverband wurden wir um entsprechende Kandidatenvorschläge gebeten.
Die hohe Qualität von Aus- und Fortbildungsprüfungen ist ohne die ehrenamtliche Tätigkeit der Prüferinnen und Prüfer nicht denkbar. Dieses Ehrenamt ist ein ganz wesentlicher Beitrag für das Erfolgsmodell der dualen Berufsausbildung und der Weiterbildung in unserem Ausbildungsberuf. Gerade in Zeiten des viel diskutierten Fachkräftemangels ist es von besonderer Bedeutung, dass sachkundige kompetente Praktiker/-innen ihr Fachwissen in die berufliche Bildung einbringen und dazu beitragen, die Zukunftsfähigkeit unseres Berufsstandes zu sichern. Mit diesem Ehrenamt übernimmst du gesellschaftliche Verantwortung für diesen Ausbildungsberuf und die Rechtsanwaltskanzleien und deren Beschäftigte.
Solltest du Freude daran haben, dich in die Weiterentwicklung von Nachwuchskräften einzubringen und bist motiviert, an der Abnahme von schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungen langfristig mitzuwirken, dann freuen wir uns, wenn du dich durch einen kurzen Lebenslauf mit deinem beruflichen Werdegang bei uns bis zum 20.12.2019 vorstellst.
Wenn du generell Interesse an dieser spannenden und verantwortungsvollen Aufgabe hast und jedoch gern weitere Informationen hättest, setze dich gern mit einem Vorstandsmitglied in Verbindung (E-Mail-Adressen auf unserer Homepage www.reno-sachsen.de/).
Es ist wichtig, unseren Berufsstand der Rechtsanwaltsfachangestellten auch im Rahmen der Ausschusstätigkeit mitzugestalten, denn auch hier gilt unser Motto: Gemeinsam mehr erreichen!
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