Der erste Arbeitsvertrag nach der Ausbildung: Wie verdiene ich ein angemessenes Gehalt?
Die Berufsschule ist für Auszubildende immer eine willkommene Abwechslung. Man hat zumindest einen Tag in der Woche Abstand von der Kanzlei, man muss keinen Dresscode beachten und dann sind da ja noch diese Geschichten, die ausgetauscht werden – sei es über den Arbeitsalltag oder sonstige Stories. Immer wieder dreht es sich dabei auch um das leidige Thema Gehalt. Vor allem in den Tagen nach der mündlichen Abschlussprüfung wird viel diskutiert, denn in vielen Kanzleien gibt es Mitauszubildende, die jetzt ausgelernt sind und endlich ihren ersten Arbeitsvertrag als Rechtsanwaltsfachangestellte in der Hand halten.
Doch leider ist der Frust unter denen, die noch nicht ausgelernt sind, groß, da sie mitbekommen, wie wenig ihre ehemaligen Mitstreiter nun verdienen. Nur wenige verdienen mehr als den gesetzlichen Mindestlohn, den man v.a. von Ferienjobs etc. kennt – den also ungelernte Aushilfskräfte gezahlt bekommen. Zusatzleistungen wie VL, Weihnachtsgeld o.ä. stehen zumeist gar nicht erst zur Debatte. Natürlich ist die Empörung unter den Auszubildenden groß. Dass viele Anwälte keine attraktiven Gehälter zahlen, ist schon lange bekannt und hat auch schon beim Thema Ausbildungsvergütung vielen Auszubildenden Magenschmerzen bereitet. Hier konnte zum Glück schon einiges erreicht werden und die Ausbildungsvergütungen um die 300 € gehören der Vergangenheit an.
Doch nun ist es auch an der Zeit die Gehälter der ausgelernten Rechtsanwaltsfachangestellten nach oben zu korrigieren. Bis vor kurzem konnte man sich auf der Homepage des DAV das Merkblatt für Fachangestellte herunterladen. Die dort aufgelisteten Gehaltsvorstellungen waren ein Affront. Jedoch kann man nicht nur die Anwaltschaft für die niedrigen Gehaltsvorstellungen verantwortlich machen, denn für den Abschluss eines Arbeitsvertrages bedarf es zweier Parteien und die Rechtsanwaltsfachangestellte kann hier ihre Gehaltsvorstellungen in die Verhandlungen miteinbringen. Solange man seine Gehaltsvorstellung begründen kann, gibt es sicherlich immer einen Weg die andere Partei hiervon zu überzeugen oder sich eben in der Mitte zu treffen.
Für eine gute Argumentation sollte man sich also schon im Vorfeld überlegen, wie man seine Vorstellung sinnvoll begründen kann. Hierfür können gute Noten, Fortbildungsbescheinigungen etc. herangezogen werden. Doch eine gute Argumentation hilft auch nur dann etwas, wenn man in der Lage ist seinen Standpunkt selbstbewusst zu präsentieren und auf etwaige Einwände der anderen Partei zu kontern. Leider bekommt man in den Erzählungen in der Berufsschule immer wieder mit, dass zwar viel gejammert wird, aber es den Leuten an dem nötigen Selbstbewusstsein fehlt, etwas zu unternehmen. Die besten Argumente für Gehaltsvorstellungen helfen nichts, wenn die Betroffenen aus Angst bzw. fehlendem Selbstbewusstsein ihre Vorstellungen gar nicht erst äußern. Natürlich kann es passieren, dass der Rechtsanwalt so gar nicht von seiner Gehaltsvorstellung abrü-cken möchte und ein sehr geringes Entgelt zahlen möchte. Da aber so viele Rechtsanwaltsfachangestellten gesucht werden, darf man gerne auch mal nach einem Vorstellungsgespräch sagen, dass man so nicht zusammenkommt – dies ist nicht nur dem Arbeitgeber vorbehalten! Im Gegenteil, dies ist sogar ein Signal, dass man senden muss und Leute, die Arbeitsverträge mit einem Stundenlohn im Mindestlohnbereich unterschreiben, erschweren es, ein Umdenken bei der Anwaltschaft zu erreichen.
So lautet mein Appell also an alle: Überlegt Euch vor Eurem Vorstellungsgespräch Eure Gehaltsvorstellung und eine schlüssige Begründung sowie eine Summe, unter der Ihr die Stelle nicht annehmen wollt!
Marika-Edith Markert
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