Liebe Mitglieder,
Ende Juli ist in den sozialen Netzwerken das Merkblatt Rechtsanwalts- und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte des Deutschen Anwaltverein Gegenstand von regen Diskussionen gewesen. Der DAV hat diverse Orientierungshilfen auf seiner Internetseite hinterlegt, um seinen Mitgliedern damit eine Hilfestellung zu geben.
In diesem Merkblatt wird unter Ziffer 3. die Vergütung thematisiert. Der DAV widmet sich in diesem Text hauptsächlich dem Mindestlohn, spricht seinen Mitgliedern jedoch die Empfehlung aus, nicht den Mindestlohn, sondern ein höheres Gehalt zu zahlen. An dieser Stelle veröffentlicht der DAV dann auch Umfrageergebnisse, wonach wiederrum der Mindestlohn als Einstiegsgehalt für Berufsanfänger und darüber hinaus für das 2.-4. Berufsjahr angegeben wird. Offenbar orientieren sich die weiteren Zahlen zur Vergütungsstruktur wiederum an der untersten Grenze des aus der Umfrage abgebildeten Gehaltsniveaus.
Dass der Deutsche Anwaltverein diese Zahlen durch die Veröffentlichung auf seiner Internetseite einem breiten Publikum zur Verfügung stellt, ist gleichermaßen ärgerlich und erstaunlich. Denn während viel Geld und Zeit in Kampagnen für die Ausbildung und gegen den Fachkräftemangel gesteckt wird, schreckt der Deutsche Anwaltverein Schüler, Auszubildende sowie Kolleginnen und Kollegen mit den veröffentlichten Zahlen ab.
Selbstverständlich spricht sich der Bundesverband vehement dagegen aus, dass ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen der gesetzliche Mindestlohn als Gehalt angeboten wird.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde schließlich dafür eingeführt, um Arbeitnehmern ohne Ausbildung ein über dem Sozialhilfeniveau liegendes Mindesteinkommen zu sichern und nicht, um hochqualifizierte Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellte für ihre anspruchsvolle Tätigkeit zu vergüten.
Wir stehen mit dem Deutschen Anwaltverein im Kontakt und werden dieses Thema bei unserer nächsten Sitzung ausführlich erörtern.
Damit wir uns auf unsere berufspolitischen Aufgaben konzentrieren können, bitten wir alle Kolleginnen und Kollegen darum, sich bei Fragen zu allen berufspolitischen Themen ausschließlich an uns zu wenden. Leider haben die Diskussionen in den sozialen Medien offenbar dazu geführt, dass der Deutsche Anwaltverein sich mit unsachlichen, unwahren und verletzenden Äußerungen konfrontiert sah.
Hiervon distanziert sich der Bundesverband noch einmal ausdrücklich!
Unabgestimmte Einzelaktionen, die immer auf uns als Dachverband zurückfallen, stören unsere Arbeit massiv und können dazu führen, dass wir den Faden zu unseren Gesprächspartnern verlieren.
Der Bundesvorstand
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