09.03.2018
Bericht aus der Arbeit des Bundesvorstandes
Der Bundesverband bietet interessierten Kolleginnen und Kollegen ab Herbst dieses Jahres wieder die Möglichkeit, sich in unseren vielfach bewährten Studiengängen weiterzubilden und durch Dozenten/innen mit langjähriger Praxiserfahrung optimal auf die Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer bzw. Notarkammer Berlin vorbereitet zu werden.
Beide Kurse beginnen im September 2018 in Berlin und können von unseren Mitgliedern zu besonderen Konditionen gebucht werden.
Ausführliche Informationen zu den Kursen sind unter www.renobundesverband.de/Studium abrufbar. Selbstverständlich steht unsere Geschäftsstelle unter 030/23458727 für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Der Bundesverband stand dem Soldan Institut bei der Vorbereitung der Studie und insbesondere bei der Beteiligung an der durchgeführten Umfrage helfend zur Seite.
Die gebundene Ausgabe ist für 15,00 € über den Deutschen Anwalt-Verlag zu beziehen.
Jedem angeschlossenen Orts- und Landesverband wurde über das Soldan-Institut auf Initiative des Bundesverbandes ein Exemplar des Forschungsberichtes kostenlos zur Verfügung gestellt.
In der Sitzung zeigte sich, dass die verschiedenen Vertretungen hinsichtlich der Frage zur Notwendigkeit einer Neuordnung der geregelten Fortbildung für die Fachangestellten im Bereich der Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte mit ihren Vorstellungen noch weit auseinanderliegen.
Die Einschätzung eines „Neuordnungsbedarfs“ soll nunmehr durch eine Expertenkommission, die sich wiederum aus noch zu bestimmenden Vertretern der einzelnen Berufsvertretungen zusammensetzen wird, ermittelt werden.
Das Merkblatt bezieht sich bei seinen Empfehlungen nunmehr auf einen Vorstandsbeschluss und nicht mehr auf Umfrageergebnisse.
Insbesondere die Empfehlungen zur Vergütung sind redaktionell deutlich gestrafft worden, so dass die ursprünglich sehr ausführliche Berechnung zur Ermittlung des Mindestlohns im Zusammenhang mit der Vergütungsempfehlung weggefallen ist. Der Anwaltsverein hat sich in der aktuellen Fassung des Merkblatts darauf beschränkt, eine Mindestvergütung (bundesweit) von 1.800,00 € zu empfehlen. Zwar ist auch diese Empfehlung aus Sicht des Bundesverbandes noch deutlich zu niedrig. Wir begrüßen jedoch, dass die längst überfällige Distanzierung vom Mindestlohn in das Merkblatt aufgenommen wurde.
Der beim Deutschen Anwaltverein eingerichtete RENO-Ausschuss ist dafür zuständig, Beschlussfassungen zu den Themen Mitarbeiter/innen im Anwaltsbereich und Ausbildung in den Kanzleien vorzubereiten, die dem Vorstand des DAV zur Abstimmung vorgelegt werden. Der RENO-Ausschuss hatte den Bundesverband zur Teilnahme an der Sitzung vom 22.11.2017 nach Berlin eingeladen. Für den Bundesverband haben die Vorstandsmitglieder Marlies Stern und Danilo Wunger teilgenommen. In der Sitzung wurden unter anderem auch die Inhalte des Merkblattes erörtert und wir hatten Gelegenheit, unsere Vorstellungen zu platzieren. Selbstverständlich ist auch in der Neufassung des Merkblattes noch viel Luft nach oben. Der DAV hat jedoch zu diesen und anderen Themen weitere Gesprächsbereitschaft signalisiert.
In diesem Zusammenhang wird Ronja Tietje auf Einladung des DAV auf der Sitzung des DAV am 09.03.2018 zum Thema Ausbildung / Fachkräftemangel die Sichtweise des Bundesverbandes erläutern.
In diesem Zusammenhang wollen wir auch auf das durch den Deutschen Anwalt Verein auf seiner Internetseite veröffentlichte Azubi-Merkblatt 2017 hinweisen. Erfreulicherweise haben die Umfrageergebnisse dort zu einer Vergütungsempfehlung geführt (1. Lehrjahr: 650 €, 2. Lehrjahr: 750 €, 3. Lehrjahr: 850 €), die deutlich über der tatsächlich gezahlten durchschnittlichen Ausbildungsvergütung liegt. Die veröffentliche Ausbildungsstatistik mit Stand März 2017 weist insbesondere für die Kammerbezirke Brandenburg, Celle (wird zum 01.08.18 angepasst), Koblenz, Saarbrücken und Zweibrücken Vergütungsempfehlungen aus, die im stark unterdurchschnittlichen Bereich liegen.
Insoweit werden wir mit Interesse die durch die Tagespresse veröffentlichten Pläne der neuen Regierung zur Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende verfolgen.
Der Bundesvorstand/dw
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